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Zuschüsse über das BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bleibt die zentrale Stelle für Zuschüsse einzelner 
Sanierungsmaßnahmen. Wichtig: Förderanträge müssen stets vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden.
Auch die Energieberatung wird vom BAFA gefördert. Die BAFA-Förderung unterstützt Hausbesitzer
mit einem Zuschuss von 15% der Gesamtkosten für die Systemklinker-Dämmung. Wer zusätzlich einen
Energieberater einbindet, kann weitere 5% Förderung erhalten. Zu beachten: Der Förderantrag muss vor der
Umsetzung der Maßnahme gestellt werden. Dabei ist es wichtig, dass der Einbau der Dämmstoffe fachgerecht
erfolgt, um die volle Förderung zu erhalten. 

Steuerliche Förderung nach §35c EStG – Die attraktivste Alternative

Wer keine Förderung über die BAFA erhält, kann die Kosten stattdessen steuerlich geltend machen. Diese steuerliche Förderung
ist besonders attraktiv für energetische Sanierungen. Nach $35c EStG https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html 
können bis zu 20% der Sanierungskosten über drei Jahre von der Einkommensteuer abgesetzt werden. Diese Förderung eignet
sich besonders für Eigentümer von älteren Gebäuden (Baujahr vor 2009). Ein Vorteil: Die Angabe erfolgt direkt in der Steuererklärung,
ohne einen separaten Antrag beim Finanzamt einzureichen. Allerdings ist eine Kombination mit der BAFA-Förderung ausgeschlossen.

Effizienzhaus-Förderung durch die KfW

Die Finanzierung energetischer Gesamtsanierungen zum Effizienzhaus erfolgt exklusiv über die KfW. Voraussetzung für eine
Förderung im Rahmen des Programms „BEG Wohngebäude - 261 Kredit“ ist die Zusammenarbeit mit einem zertifizierten Energieberater
aus der offiziellen Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Der Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Plus (358) und Ergänzungskredit (359)
sind KfW-Förderkredite für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Diese Kredite ergänzen bestehende Zuschüsse,
wie z.B. die BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen) vom BAFA oder KfW, und ermöglichen eine zinsgünstige
Finanzierung der Sanierungskosten. Der Kredit 358 richtet sich an selbstnutzende Wohneigentümer, während der Kredit 359 auch für Vermieter
und Investoren zugänglich ist

Eine Übersicht über Förderungen Sanierung Wohngebäude gibt es auf der der Webseite energie-fachberater.de: 
https://www.energie-fachberater.de/dokumente/foerderung-sanierung-20250101-uebersicht-energie-fachberater.pdf.

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